Presse


Linksabgeordneter Hakki Keskin erkennt die Bundestagsresolution vom Juni 2005 endlich an – Bodo Ramelow verweigert eine Entschuldigung für seine infame Unterstellung
Nach den wochenlangen Protesten gegen den Bundestagsabgeordneten der Linken, Prof. Hakki Keskin, ist es auf der Klausurtagung in Bremen zu einer Wende gekommen: Nach Angaben des Fraktionssprechers, Hendrik Thalheim (Berliner Zeitung, 11.01.07), des stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion, Bodo Ramelow und auch der türkischen Zeitung „Sabah“ ( 13.01.07) bekannte sich der ehemalige Vorsitzende der „Türkischen Gemeinde in Deutschland“ (TGD) genauso wie die übrigen Fraktionsmitglieder zu der Bundestags-Resolution vom 16. Juni 2005.

Zu den infamen Vorwürfen des Vizechef der Linksfraktion im Bundestag gegen die Nachkommen der Überlebenden eines Völkermordes
Der Vizevorsitzende der Linksfraktion, Bodo Ramelow, hat wieder mal seine mangelnde politische und moralische Sensibilität unter Beweis gestellt: Nachdem er vor kurzem gesagt hat, dass er es „einleuchtend“ findet, dass sein Fraktionskollege Hakki Keskin „in der Rolle als Vertreter der Türken in Deutschland sich treu bleibt“ und weiterhin den türkischen Völkermord an den Armeniern leugnet (Der Tagesspiegel, 23.01.07), erhebt er nun den äußerst infamen Vorwurf, der Zentralrat der Armenier in Deutschland würde „ohne Augenmaß“ handeln und „die getöteten Menschen noch einmal instrumentalisieren“ (Der Tagesspiegel, 05.01.07). Die Unterstellung, die Überlebenden des Holocaust und Israel hätten den „Mythos vom Genozid“ erfunden, um es für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, gehört zu der bekannten, widerlichen Argumentationsstrategie von Holocaust-Leugnern. Nun wirft Bodo Ramelow uns Armeniern vor, wir würden unsere eigenen Toten „instrumentalisieren“. Ramelow erweist sich immer mehr als Apologet seines völkermordleugnenden Genossen Hakki Keskin.

Deutsche Sozialisten tolerieren Völkermordleugnung!
In der Bundestagsdebatte im April 2005 und der Bundestagsresolution vom 15. Juni 2005 wurde nicht nur die organisierte Vertreibungs- und Vernichtungspolitik der jungtürkischen Regierung verurteilt, sondern auch die „unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches“ kritisiert. Zu diesem Zeitpunkt bereits hatte der PDS Vorsitzende Lothar Bisky die Kandidatur Prof. Hakki Keskins, dem Vorsitzenden der „Türkischen Gemeinde Deutschlands“ für den Bundestag eingefädelt. Gegen diese Entscheidung Biskys hat es damals sowohl innerhalb der PDS, der WASG und auch bei vielen unabhängigen Demokraten und Linken – auch türkischen und kurdischen - heftige Proteste gegeben, weil die TGD unter der Führung Prof. Keskins im Bündnis mit anderen türkisch-nationalistischen Organisationen eine Kampagne gegen die Anerkennung des türkischen Völkermordes an den Armeniern initiiert hatte. Das gemeinsame Bündnis aus Völkermordleugnern hatte dabei 130.000 Unterschriften und diesem dem Bundestag vorgelegt. Der Parteichef der PDS war über die Position und Aktivitäten Prof. Keskins informiert. Er ließ sich aber nicht davon abhalten, Keskin einen Sitz im Bundestag zu verschaffen.

Fortschrittsbericht der EU-Kommission zur Türkei: Eine wirkliche Demokratisierung noch lange nicht in Sicht
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland bedauert es, dass im Bericht der EU-Kommission über die Fortschritte beim EU-Beitrittskandidaten Türkei keine deutliche Kritik an der fortgesetzten Weigerung der türkischen Regierung, den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen, geübt wird. Die andauernde systematische Zerstörung armenischer Kulturgüter und historischer architektonischer Monumente in der Türkei wird ebenfalls mit keinem Wort erwähnt.

Französische Nationalversammlung bleibt konsequent: Völkermord anerkennen – seine Leugnung unter Strafe stellen!
Die französische Nationalversammlung hat heute mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern unter Strafte gestellt wird. Den Gesetzesentwurf hatte die sozialistische Fraktion bereits im März dieses Jahres eingebracht. In den vergangenen Monaten und Wochen hat die türkische Regierung massiven Druck auf Frankreich ausgeübt, um die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern. Die französischen Regierung wurde „offen“ davor gewarnt, dass Frankreich im Falle einer Annahme des Gesetzentwurfs mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen habe.

Zum Besuch der Bundeskanzlerin in der Türkei
Die im Juni 2005 vom Bundestag angenommene Resolution zum Gedenken an den Völkermord an den Armeniern in der Türkei trägt auch die Unterschrift der heutigen Bundeskanzlerin Angela Merkel. In der Resolution war die Bundesregierung aufgefordert worden, sich für die Gewährung der Meinungsfreiheit in der Türkei, insbesondere auch bezüglich des Schicksals der Armenier, einzusetzen. Seit Beginn der Beitrittsverhandlungen vor rund einem Jahr, hat die Türkei leider kein einziges der politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt. Wie auch das Europäische Parlament kürzlich deutlich kritisiert hat, gibt es „anhaltende Mängel oder unzureichende Fortschritte insbesondere auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit, der Religions- und Minderheitenrechte“.

Das Europäische Parlament beugt sich der türkischen Lobby – Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern nicht mehr Voraussetzung für EU Beitritt der Türkei
Das Europäische Parlament hat auf seiner Plenarsitzung am 26. September über den vom auswärtigen Ausschuss bereits am 4. September mit großer Mehrheit angenommenen „Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ debattiert. Deutlich kritisiert wurde die Verlangsamung des Reformprozesses, vor allem die großen Defizite bei der Verwirklichung der Menschenrechte, der Meinungs- und Religionsfreiheit. Im Gegensatz zum Bericht des auswärtigen Ausschusses, worin die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern als Vorbedingung zum EU Beitritt der Türkei genannt wurde, lehnte eine Mehrheit des EP eine solche Formulierung ab. Es sei zwar „unerlässlich, sich seiner Vergangenheit zu stellen und sie zu bewältigen“, doch eine Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern sei kein Beitrittskriterium entsprechend der Beschlüsse von Kopenhagen.

Armenischer Journalist und Henri Nannen Preisträger Hrant Dink erneut wegen „Beleidigung des Türkentums“ angeklagt
Der Herausgeber der in Istanbul erscheinenden armenischen Wochenzeitung „Agos“ soll erneut vor Gericht. Hrant Dink, der für sein Eintreten für die Pressefreiheit im Mai dieses Jahres den Henri Nannen Preis erhielt, drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahren Gefängnis. Erst kürzlich hatte ein Berufungsgericht bereits eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten bestätigt. Somit müsste er bei einer erneuten Verurteilung auch diese Strafe absitzen. Während das Verfahren gegen Orhan Pamuk eingestellt und das gegen Elif Shafak aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde, muss Hrant Dink also mit einer erneuten Verurteilung rechnen. Es scheint, dass die türkischen Gerichte eine „Beleidigung des Türkentums“ durch einen türkischen Intellektuellen eher zu tolerieren bereits sind, als durch einen Armenier, der sich Jahren mutig für die Rechte armenischen Minderheit einsetzt.

Berg-Karabach: für eine friedliche und demokratische Ausübung des Selbstbestimmungsrechts nach dem Vorbild Montenegros
Die Mehrheit der Bevölkerung Montenegros hat sich in einem Referendum für eine staatliche Unabhängigkeit ausgesprochen. Obwohl Serbien auf einen Fortbestand des Staatenbundes zwischen Serbien und Montenegro gedrängt hatte, wünschte der Präsident Serbiens kurz nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Referendums dem neuen Staat „Frieden, Stabilität und Wohlstand“. Damit hat Serbien gezeigt, dass es das Selbstbestimmungsrecht der Völker respektiert.

Delegation des Europäischen Parlaments untersucht die Zerstörung des armenischen Friedhofs in Djulfa (Nachitschewan) durch die aserbaidschanische Armee
Das Europäische Parlament hat am 6. April beschlossen, eine Delegation in die zu Aserbaidschan gehörende Region Nachichevan zu entsenden, um dort die Zerstörung des armenischen Friedhofs der Stadt Djulfa zu untersuchen. Das aserbaidschanische Militär hatte das bedeutende archetektonische Erbe mutwillig zerstört und darauf eine Militäreinrichtung errichtet.