Presse


Armenischer Journalist und Henri Nannen Preisträger Hrant Dink erneut wegen „Beleidigung des Türkentums“ angeklagt
Der Herausgeber der in Istanbul erscheinenden armenischen Wochenzeitung „Agos“ soll erneut vor Gericht. Hrant Dink, der für sein Eintreten für die Pressefreiheit im Mai dieses Jahres den Henri Nannen Preis erhielt, drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahren Gefängnis. Erst kürzlich hatte ein Berufungsgericht bereits eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten bestätigt. Somit müsste er bei einer erneuten Verurteilung auch diese Strafe absitzen. Während das Verfahren gegen Orhan Pamuk eingestellt und das gegen Elif Shafak aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde, muss Hrant Dink also mit einer erneuten Verurteilung rechnen. Es scheint, dass die türkischen Gerichte eine „Beleidigung des Türkentums“ durch einen türkischen Intellektuellen eher zu tolerieren bereits sind, als durch einen Armenier, der sich Jahren mutig für die Rechte armenischen Minderheit einsetzt.

Berg-Karabach: für eine friedliche und demokratische Ausübung des Selbstbestimmungsrechts nach dem Vorbild Montenegros
Die Mehrheit der Bevölkerung Montenegros hat sich in einem Referendum für eine staatliche Unabhängigkeit ausgesprochen. Obwohl Serbien auf einen Fortbestand des Staatenbundes zwischen Serbien und Montenegro gedrängt hatte, wünschte der Präsident Serbiens kurz nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Referendums dem neuen Staat „Frieden, Stabilität und Wohlstand“. Damit hat Serbien gezeigt, dass es das Selbstbestimmungsrecht der Völker respektiert.

Delegation des Europäischen Parlaments untersucht die Zerstörung des armenischen Friedhofs in Djulfa (Nachitschewan) durch die aserbaidschanische Armee
Das Europäische Parlament hat am 6. April beschlossen, eine Delegation in die zu Aserbaidschan gehörende Region Nachichevan zu entsenden, um dort die Zerstörung des armenischen Friedhofs der Stadt Djulfa zu untersuchen. Das aserbaidschanische Militär hatte das bedeutende archetektonische Erbe mutwillig zerstört und darauf eine Militäreinrichtung errichtet.

Gegen die Leugnung von Völkermorden
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt die Initiative der sozialistischen Fraktion des französischen Parlaments, wonach die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe gestellt werden soll. In der Schweiz und auch in Spanien ist die Leugnung von Völkermord bereits ein Tatbestand des Strafrechts.

Türkische Genozidleugner verstoßen gegen Demonstrationsauflagen des Oberverwaltungsgerichts
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland hatte die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, wonach den türkisch-nationalistischen Genozidleugnern verboten wurde, auf der Kundgebung am 18. März sowohl auf Transparenten, als auch in Redebeiträgen von einer „Genozidlüge“ zu sprechen, begrüßt.

Der Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg, wonach der 1. Senat die Behauptung, ein Genozid an der armenischen Bevölkerung im Jahre 1915 sei eine „Lüge“, für strafbar gehalten hat. Damit ist die Würde unserer Toten durch ein deutsches Obergericht angemessen beachtet worden.

Aufmarsches türkischer Völkermordleugner in Berlin
Nachdem der Berliner Polizeipräsident den in Berlin geplanten Aufmarsch türkischer Nationalisten und Genozidleugner verboten wurde, hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts einem Eilantrag türkischer Organisationen stattgegeben und diesen Verbot leider wieder aufgehoben.