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Fortschrittsbericht der EU-Kommission zur Türkei: Eine wirkliche Demokratisierung noch lange nicht in Sicht
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland bedauert es, dass im Bericht der EU-Kommission über die Fortschritte beim EU-Beitrittskandidaten Türkei keine deutliche Kritik an der fortgesetzten Weigerung der türkischen Regierung, den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen, geübt wird. Die andauernde systematische Zerstörung armenischer Kulturgüter und historischer architektonischer Monumente in der Türkei wird ebenfalls mit keinem Wort erwähnt.

Französische Nationalversammlung bleibt konsequent: Völkermord anerkennen – seine Leugnung unter Strafe stellen!
Die französische Nationalversammlung hat heute mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern unter Strafte gestellt wird. Den Gesetzesentwurf hatte die sozialistische Fraktion bereits im März dieses Jahres eingebracht. In den vergangenen Monaten und Wochen hat die türkische Regierung massiven Druck auf Frankreich ausgeübt, um die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern. Die französischen Regierung wurde „offen“ davor gewarnt, dass Frankreich im Falle einer Annahme des Gesetzentwurfs mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen habe.

Zum Besuch der Bundeskanzlerin in der Türkei
Die im Juni 2005 vom Bundestag angenommene Resolution zum Gedenken an den Völkermord an den Armeniern in der Türkei trägt auch die Unterschrift der heutigen Bundeskanzlerin Angela Merkel. In der Resolution war die Bundesregierung aufgefordert worden, sich für die Gewährung der Meinungsfreiheit in der Türkei, insbesondere auch bezüglich des Schicksals der Armenier, einzusetzen. Seit Beginn der Beitrittsverhandlungen vor rund einem Jahr, hat die Türkei leider kein einziges der politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt. Wie auch das Europäische Parlament kürzlich deutlich kritisiert hat, gibt es „anhaltende Mängel oder unzureichende Fortschritte insbesondere auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit, der Religions- und Minderheitenrechte“.

Das Europäische Parlament beugt sich der türkischen Lobby – Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern nicht mehr Voraussetzung für EU Beitritt der Türkei
Das Europäische Parlament hat auf seiner Plenarsitzung am 26. September über den vom auswärtigen Ausschuss bereits am 4. September mit großer Mehrheit angenommenen „Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ debattiert. Deutlich kritisiert wurde die Verlangsamung des Reformprozesses, vor allem die großen Defizite bei der Verwirklichung der Menschenrechte, der Meinungs- und Religionsfreiheit. Im Gegensatz zum Bericht des auswärtigen Ausschusses, worin die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern als Vorbedingung zum EU Beitritt der Türkei genannt wurde, lehnte eine Mehrheit des EP eine solche Formulierung ab. Es sei zwar „unerlässlich, sich seiner Vergangenheit zu stellen und sie zu bewältigen“, doch eine Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern sei kein Beitrittskriterium entsprechend der Beschlüsse von Kopenhagen.

Armenischer Journalist und Henri Nannen Preisträger Hrant Dink erneut wegen „Beleidigung des Türkentums“ angeklagt
Der Herausgeber der in Istanbul erscheinenden armenischen Wochenzeitung „Agos“ soll erneut vor Gericht. Hrant Dink, der für sein Eintreten für die Pressefreiheit im Mai dieses Jahres den Henri Nannen Preis erhielt, drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahren Gefängnis. Erst kürzlich hatte ein Berufungsgericht bereits eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten bestätigt. Somit müsste er bei einer erneuten Verurteilung auch diese Strafe absitzen. Während das Verfahren gegen Orhan Pamuk eingestellt und das gegen Elif Shafak aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde, muss Hrant Dink also mit einer erneuten Verurteilung rechnen. Es scheint, dass die türkischen Gerichte eine „Beleidigung des Türkentums“ durch einen türkischen Intellektuellen eher zu tolerieren bereits sind, als durch einen Armenier, der sich Jahren mutig für die Rechte armenischen Minderheit einsetzt.

Berg-Karabach: für eine friedliche und demokratische Ausübung des Selbstbestimmungsrechts nach dem Vorbild Montenegros
Die Mehrheit der Bevölkerung Montenegros hat sich in einem Referendum für eine staatliche Unabhängigkeit ausgesprochen. Obwohl Serbien auf einen Fortbestand des Staatenbundes zwischen Serbien und Montenegro gedrängt hatte, wünschte der Präsident Serbiens kurz nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Referendums dem neuen Staat „Frieden, Stabilität und Wohlstand“. Damit hat Serbien gezeigt, dass es das Selbstbestimmungsrecht der Völker respektiert.

Delegation des Europäischen Parlaments untersucht die Zerstörung des armenischen Friedhofs in Djulfa (Nachitschewan) durch die aserbaidschanische Armee
Das Europäische Parlament hat am 6. April beschlossen, eine Delegation in die zu Aserbaidschan gehörende Region Nachichevan zu entsenden, um dort die Zerstörung des armenischen Friedhofs der Stadt Djulfa zu untersuchen. Das aserbaidschanische Militär hatte das bedeutende archetektonische Erbe mutwillig zerstört und darauf eine Militäreinrichtung errichtet.

Gegen die Leugnung von Völkermorden
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt die Initiative der sozialistischen Fraktion des französischen Parlaments, wonach die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe gestellt werden soll. In der Schweiz und auch in Spanien ist die Leugnung von Völkermord bereits ein Tatbestand des Strafrechts.

Türkische Genozidleugner verstoßen gegen Demonstrationsauflagen des Oberverwaltungsgerichts
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland hatte die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, wonach den türkisch-nationalistischen Genozidleugnern verboten wurde, auf der Kundgebung am 18. März sowohl auf Transparenten, als auch in Redebeiträgen von einer „Genozidlüge“ zu sprechen, begrüßt.

Der Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg, wonach der 1. Senat die Behauptung, ein Genozid an der armenischen Bevölkerung im Jahre 1915 sei eine „Lüge“, für strafbar gehalten hat. Damit ist die Würde unserer Toten durch ein deutsches Obergericht angemessen beachtet worden.