Urteil gegen Perinçek bestätigt
Das Waadtländer Kantonsgericht hat das Urteil gegen den türkischen Politiker Dogu Perinçek bestätigt. Der Nationalist war im März wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden, weil er den Genozid an den Armeniern von 1915 leugnete.
Die Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA), die das Urteil der zweiten Instanz bekanntgab, äusserte sich über den Entscheid befriedigt.
Ihr Anwalt, Philippe Nordmann, sagte zur Nachrichtenagentur SDA, dass der Kassationshof des Kantonsgerichts unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt und den Parteien bislang nur das Urteil zugestellt habe. Bis die Urteilsbegründung bekannt wird, vergehen laut Nordmann noch einige Wochen.
Perinceks Anwalt Laurent Moreillon kündigte seinerseits an, gegen das Urteil vor Bundesgericht zu ziehen. Der Rekurs sei in Vorbereitung, sagte er auf Anfrage. Ein Urteil erwartet er bis Ende Jahr.
Zum Verdikt des Waadtländer Kantonsgerichts wollte Moreillon keinen Kommentar abgeben, da die Urteilsbegründung noch ausstehe. Auch wollte er keine Angaben machen, mit welchen Argumenten er das erstinstanzliche Urteil angegriffen hat. Laut Moreillon hat sich Perinçek noch nicht zum neusten Entscheid geäussert.
In erster Instanz war Perinçek zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken sowie zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt worden. Zudem wurde er dazu verknurrt, der GSA einen Schadenersatz von 1000 Franken zu zahlen und 5800 Franken der Gerichtskosten zu übernehmen.
Der 64-Jährige ist gemäss GSA-Angaben die weltweit erste Person, die wegen der Leugnung des Völkermordes an den Armeniern strafrechtlich verurteilt wurde.
Perinçek hatte im Jahr 2005 in der Schweiz mehrmals den Genozid an den Armeniern im zerfallenden osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet. Er war deshalb in den Kantonen Zürich, Bern und Waadt angezeigt worden.
Die Armenier werfen dem Osmanischen Reich als Vorläufer der Türkei vor, in Anatolien zwischen 1915 und 1917 eineinhalb Millionen Armenier bei Vertreibungen gezielt ermordet zu haben
