Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien ratifiziert

Bern, 19.11.2007 - Das Abkommen zwischen der Schweiz und Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 12. Juni 2006 ist nach erfolgter Ratifikation am 7. November 2007 in Kraft getreten.


Seine Bestimmungen entsprechen weitgehend dem Musterabkommen der OECD. Bezüglich Quellensteuern wird es auf Fälligkeiten ab dem 1. Januar 2008 und bezüglich der übrigen, vom Abkommen erfassten Steuern auf die Steuerjahre Anwendung finden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen.

Adresse für Rückfragen:

Rosmarie Moser, Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung für Internationales, Tel. 031 323 95 83

 

Herausgeber:

Eidgenössisches Finanzdepartement

Internet: http://www.efd.admin.ch

 

Sonntag, November 18, 2007