Artsakh: Das trilaterale Abkommen über den Waffenstillstand

Vor 25 Jahren, am 12. Mai 1994, trat das trilaterale Abkommen über den Waffenstillstand und die vollständige Einstellung der Feindseligkeiten zwischen Artsakh, Aserbaidschan und Armenien in Kraft. Das Abkommen ist zeitlich unbegrenzt und wurde sowohl von den Konfliktparteien als auch OSZE-Vermittlern durch Dokumente bestätigt.

Die Unterzeichnung des Abkommens wurde dank der direkten und uneingeschränkten Beteiligung des offiziellen Stepanakert an den Verhandlungen möglich. Wie die Zeit gezeigt hat, war das trilaterale Format der Gespräche bisher das effektivste, da der Waffenstillstand die einzige wirkliche Errungenschaft der friedlichen Beilegung des Konflikts zwischen Aserbaidschan und Karabach ist. Diese Vereinbarung ist nicht nur die Grundlage für die friedliche Beilegung des Konflikts zwischen Aserbaidschan und Karabach, sondern auch eines der wichtigsten Elemente für den Frieden und für die Sicherheit im gesamten Südkaukasus.

Trotz der Vereinbarung von 1994 wurde die Waffenruhe von der aserbaidschanischen Seite regelmäßig verletzt. Der Höhepunkt gipfelte im April 2016, als die aserbaidschanischen Streitkräfte eine großangelegte Offensive gegen Artsakh unternahmen, mehrere Siedlungsgebiete in Artsakh zerstörten und hunderte Menschen, darunter auch Zivilisten töteten. Als Reaktion darauf, wurden dank der Initiative der armenischen Seite und der OSZE-Vermittler im Mai 2016 in Wien und in St. Petersburg Vereinbarungen zum Ausbau der Beobachtungsmission der OSZE sowie zur Einführung der Untersuchungsmechanismen der Verstoßfälle gegen Waffenruhe  getroffen. Diese Initiative lobte auch die Bundesregierung während des deutschen Vorsitzjahres in der OSZE in 2016. „Aus unserer Sicht muss es darum gehen, dass der Waffenstillstand an der Kontaktlinie eingehalten und gefestigt wird, vertrauensbildende Maßnahmen vereinbart werden…“, so der damalige Außenminister der Bundesrepublik, Herr Dr. Steinmeier.

Wegen der destruktiven Einstellungen der aserbaidschanischen Regierung haben diese Vereinbarungen bisher lediglich auf dem Papier bestand. Anstatt der Umsetzung der Vereinbarungen nimmt man aus Baku nur Militärrhetorik und fortlaufende Drohungen, den Konflikt militärisch zu lösen, wahr.

Die Regierungen in Jerewan und in Stepanakert sowie die armenische Gesellschaft sind zutiefst überzeugt, dass der Konflikt zwischen Berg-Karabach und Aserbaidschan keine militärische Lösung haben kann. Diese Meinung teilen ebenfalls alle Vermittler der OSZE.

Für die Förderung der friedlichen Beilegung des Konflikts ist die Stärkung des Waffenstillstandes von entscheidender Bedeutung. Aus dieser Perspektive heraus ist die Implementierung der in Wien und St. Petersburg in 2016 getroffenen Vereinbarungen, d.h. die Umsetzung einer internationalen Waffenstillstandsüberwachung  und der Untersuchungsmechanismen von möglichen Zwischenfällen, ein alternativloses Gebot der Stunde.

Wir appellieren an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag, sich weiter -wie bereits im Jahre 2016 – für die Beibehaltung und Stärkung des Friedens einzusetzen. Die Bundespolitik Deutschland trägt eine besondere Verantwortung  das Leben der Armenier auf dem armenischen Territorium zu schützen um die Gleichgültigkeit und Tatlosigkeit während des Völkermords an den Armeniern in 1915 historisch nicht zu wiederholen.

Zentralrat der Armenier in Deutschland
Frankfurt am Main, 12.05.2019